Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulfotografie Staudenmann
Buntebilder.ch
Werkvertrag
Der Auftrag zwischen dem Kunden und Buntebilder.ch Fotograf Staudenmann gilt als verbindlich zu Stande gekommen, wenn der Kunde eine erhaltene Offerte mündlich oder schriftlich annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält und diese innert sieben Tagen nicht ablehnt. Die Voraussetzung ist Akzeptierung, der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn in der Offerte oder Auftragsbestätigung diese schriftlich bestätigt sind. Bitte kontaktieren Sie mich rechtzeitig falls der Fototermin nicht eingehalten werden kann. Um eine Fallentschädigung zu vermeiden.
Preise
Die Preise sind inkl. MwSt. Zusätzliche Feinbearbeitung und weiterführende grafische Arbeiten werden auf Wunsch mit der aktuellen Preisliste separat verrechnet. Für Fotoprodukte gelten grundsätzlich die Preise der aktuellen Offerte.
Vorbereitung Schule
Die Schule beziehungsweise die dafür verantwortliche Person, hat die Aufgabe den Ablauf mit den Klassen zu organisieren.
Die Gruppen / Klassen werden nacheinander fotografiert so dass keine Wartezeiten entstehen. Das Shooting findet jeweils in der Regel an einem halben Tag statt.
Für eine gute Planung nutzen Sie «Mein Ablaufplaner».
Beispiel für die zur Verfügung gestellte Shooting-Lokalität:
Aula, Mehrzweckraum oder Klassenzimmer (Wandtafel frei als Hintergrund für Klassenfoto)
Lieferung direkt an die Schule – Verkauf und Inkasso gehen über die Schule
(Günstigste Methode)
Nach durchgeführtem Fototermin werden die Fotoprodukte schnellstmöglich versendet. Die Lieferung ist von der Schule mittels beigelegter Rechnung nach Abzug der nicht gekauften Fotos innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die nicht gekauften Fotos werden von der Schule zurückgesendet an Buntebilder.ch Fotograf Staudenmann.
Lieferung an die Schule – Kauf über Online Shop
Nach dem durchgeführtem Fototermin werden die Fotoprodukte schnellstmöglich im den Internetshop gestellt. Die Schule verteilt Zugangskarten mit Codes an die Schüler. Die Fotos werden innert 30 Tagen nach dem Fototermin von den Eltern im Internet Shop bestellt und per Vorkasse bezahlt. Alle bezahlten Fotos werden anschliessend als Sammelpaket an die Schule geliefert und von der Schule an die Schüler verteilt. Bei nachträglichen Bestellungen sind zusätzliche Porto-, Verpackung- und Einzelpint-Kosten zu bezahlen.
Lieferung an Eltern – Kauf über Online Shop
Nach dem durchgeführtem Fototermin werden die Fotoprodukte schnellstmöglich im den Internet Shop gestellt. Die Schule verteilt Zugangskarten mit Codes an die Schüler. Die Fotos werden von den Eltern im Internet Shop bestellt und per Vorkasse bezahlt und an die jeweilige Lieferadresse per Post Versand. Porto-, Verpackung- und Einzelpint -Kosten werden pro Bestellung verrechnet.
Abnahme der Fotos – Aufwand / Fall Entschädigung
Für die Schüler oder Eltern besteht kein Kaufzwang der Foto Produkte.
Jedoch ist eine Minimum Entschädigung von Fr. 150.- pro Klasse zu leisten, Solidarhaftung der Schule als Auftraggeber.
Falls dieser nicht mit dem Umsatz der verkauften Fotos gedeckt ist.
Mit dieser Entschädigung erwirbt sich die Schule das Recht auf die Fotodaten, für die interne Nutzung.
Findet der Foto Termin nicht statt ist eine Fallentschädigung zu leisten.
Beanstandungen
Beanstandungen, welche Qualität oder Zustand der gelieferten Produkte betreffen (Transportschäden usw.), sind innerhalb von drei Tagen nach Empfang schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Die Beurteilung von Fotos / Bildbearbeitung liegt im Ermessen der Fotolabor-Spezialisten und dem Fotografen.
Haftung
Fotograf Staudenmann haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
Recht am Bild
Mit dem Kauf von Fotoprodukten erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht. Mit dem Kauf von digitalen Daten einzelner Bilder erwirbt der Kunde das Recht für die private Nutzung. Aufnahmen und Aufnahmedaten dürfen nicht weiterverkauft werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Fotografen
Gerichtsstand
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Unstimmigkeiten ist Winterthur.